Schlappe für Primus Online

Landgericht Köln verbietet Geschäftsmodell/Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat vor dem Landgericht Köln einen Sieg gegen die Powershopping-Site Primus Online errungen. Der Site wird es dadurch untersagt, auf angebotene Produkte einen umso größeren Mengenrabatt zu gewähren, je mehr Käufer sich finden.

Primus Online will nach Aussage eines Sprechers gegenüber ZDNet in die Berufung gehen. Deshalb ist das Urteil auch noch nicht rechtskräftig. Primus Online arbeitet daher weiter wie bisher. Auch das Konkurrenzunternehmen Letsbuyit.com war in Deutschland bereits mehrfach verklagt worden (ZDNet berichtete).

Kontakt:
Primus-Online , Tel.: 0221/30910

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