DOJ: Microsoft vors Oberste Gericht

Schlagabtausch über Berufungsverfahren geht weiter

Nachdem Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) Ende Juli um ein Verfahren vor dem Berufungsgericht gebeten hat, meldet sich jetzt wieder das US-Justizministerium zu Wort: Die erneute Abhandlung des Verfahrens solle doch wegen des allgemeinen öffentlichen Interesses vor dem Obersten Gericht stattfinden.

Weil das Berufungsgericht in der Vergangenheit meistens zugunsten von Microsoft entschieden hat, hat das Justizministerium keinerlei Interesse daran, dass sich dessen Richter damit beschäftigen. In seiner 30 Seiten umfassenden Akte führt die Regierungsbehörde hauptsächlich zwei Argumente aus: Der Microsoft-Fall sei so bedeutend für die Verbraucher und die Industrie, dass die Berufung vor dem geeignetsten Gericht verhandelt werden solle. Und: Die Argumente von Microsoft seinen nicht so überzeugend, dass sie Anlass zu einem Berufungsverfahren in der niedrigeren Instanz gäben.

Das oberste Gericht wird wahrscheinlich im September entscheiden, ob es den Fall annimmt oder an die nächst niedrigere Instanz verweist.

Am 7. Juni hatte Richter Jackson das lang erwartete Strafmaß für Microsoft festgesetzt. Der Softwarekonzern wurde prinzipiell in allen in den vergangenen zwei Jahren kritisierten Punkten zu Modifikationen seiner Geschäftstätigkeiten verurteilt. Darüber hinaus soll er zweigeteilt werden. Nur so könne verhindert werden, dass Microsoft weiterhin seine Monopol-Stellung ausnutze.

Wie im Vorfeld gemutmaßt, soll die eine Firmenhälfte die Oberhoheit über Windows erhalten, die andere Hälfte soll Applikationen und Internet-Anwendungen bekommen. Jackson ordnete eine Frist von vier Wochen an, in denen der Konzern eigene Pläne für einen Split vorlegen muss. Die Teilung müsse zehn Jahre lang Bestand haben und streng überwacht werden, da sich der Konzern im Laufe des Verfahrens alles andere als vertrauenswürdig gezeigt habe.

Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können. Ein Spezial zum Komplex finden Sie unter „Der Microsoft-Prozess – das Urteil und die Folgen“.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

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