Microsoft fordert Einstellung aller Verfahren

Private Kartellrechtsklagen sollen abgewiesen werden

Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) hat einen Antrag auf Abweisung aller privaten Kartellrechtsklagen gegen sich gestellt. In einem 40-seitigen Schreiben an das Bezirksgericht in Baltimore erklären die Rechtsvertreter des Konzerns alle Klagen dieser Art als gegenstandslos, da die Privatanwender ihre Windows-Betriebssysteme entweder direkt über die PC-Hersteller oder über Zwischenhändler erstanden hätten. Kartellrechtsklagen durch Privatkunden seien daher rein rechtlich nicht statthaft.

Der zuständige Richter Frederick Motz wird gebeten, die 62 aktuellen Klagen gegen Microsoft zusammenzufassen und knapp abzufertigen. Die meisten davon waren nach dem 5. November, an dem Richter Thomas Jackson seine „Finding of Facts“ präsentierte, eingegangen (ZDNet berichtete). Seitdem haben eine ganze Reihe von namhaften US-Anwälten Privatklage gegen die Firma von Bill Gates erhoben.

Richter Jackson erklärte damals, der Software-Konzern habe seine Monopolstellung missbraucht, um konkurrierenden Firmen sowie Verbrauchern zu schaden. Damit entsprach Jackson im Wesentlichen der Argumentation des amerikanischen Justizministeriums, das der Gates-Firma massive Verstöße gegen das US-Wettbewerbsrecht vorwirft.

Anfang April hatte der Richter das Unternehmen dann des Kartellrechtsverstoßes für schuldig befunden. Er erklärte damals, der weltgrößte Software-Konzern habe seine Marktmacht missbraucht, um im Internet-Geschäft Konkurrenten aus dem Geschäft zu verdrängen.

Im Juni dieses Jahres hatte Jackson das Strafmaß für Microsoft festgesetzt. Der Softwarekonzern wurde prinzipiell in allen in den vergangenen zwei Jahren kritisierten Punkten zu Modifikationen seiner Geschäftstätigkeiten verurteilt. Darüber hinaus soll er zweigeteilt werden. Nur so könne verhindert werden, dass Microsoft weiterhin seine Monopol-Stellung ausnutzt.

Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können. Ein Spezial zum Prozess und den Folgen finden Sie unter „Der Microsoft-Prozess – das Urteil und die Folgen“.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

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