EU verwarnt Deutschland wegen Preselection

"Hätte vor sechs Monaten auch im Ortsbereich eingeführt werden sollen"

Die Europäische Kommission hat Deutschland wegen der mangelhaften Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes verwarnt. In einer gestern veröffentlichten Mitteilung kritisiert die Brüsseler Behörde, dass hierzulande bei Ortsgesprächen noch keine freie Wahl der Telekommunikationsunternehmen möglich ist.

Aus diesem Grund hat die Kommission ein „förmliches Vertragsverletzungsverfahren“ gegen Deutschland und Großbritannien eingeleitet. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert “ innerhalb eines Monats Stellung zu nehmen, da sie es versäumt haben, die Numerierungsrichtlinie rechtzeitig umzusetzen.“

Beide Staaten hatten eine Richtlinie unterzeichnet, nach der Preselection und Call by Call auch im Ortsbereich spätestens zum 1. Januar 2000 möglich hätte sein sollen. Die Einführung dieser Vorauswahl sei besonders wichtig, damit Hindernisse für den Eintritt neuer Wettbewerber in den Telekommunikationsmarkt ausgeräumt und so der Wettbewerb gefördert werde, so die Kommission.

Sollten die Länder nicht rechtzeitig reagieren, kann es zu einem Verfahren vor dem EU-Gerichtshof kommen.

Kontakt:
‚EU-Wettbewerbskommission, Tel.: 00322/2991111

Themenseiten: Business

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu EU verwarnt Deutschland wegen Preselection

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *