Urteil: Internet-Auktionen nicht immer verbindlich

Wenn der Preis zu niedrig ist / Ricardo: "Richterspruch ist praxisfern"

Ein richtungsweisendes Urteil hat heute für Missmut bei Ricardo, Ebay und QXL gesorgt: Auktionen im Internet sind keine Versteigerungen im Sinne des BGB – zu diesem Schluss kam das Landgericht Münster.

Geklagt hatte ein Kunde von Ricardo, der in einer Online-Auktion ein Auto zum halben Preis des eigentlichen Wertes ersteigert hatte. Der Anbieter hat daraufhin die Auslieferung des PKWs verweigert. Die Vierte Zivilkammer des Landgerichts Münster hat nun entschieden, dass der Anbieter den Wagen nicht abgeben muss.

„Die Begründung ist, dass der Versteigerungspreis ganz erheblich unter dem eigentlichen Preis des Produktes lag“, erklärte der Sprecher des Landgerichts, Dirk Öllers, auf Anfrage von ZDNet. Hätte der Preis bei der Internet-Auktion in ungefähr dem Produktpreis entsprochen, dann müsste das Produkt ausgeliefert werden, so Öllers.

Mit Befremden nimmt man bei Ricardo das Urteil zur Kenntnis: „Nach meinem Eindruck ist das Urteil ziemlich praxisfern“, bemerkt der Ricardo-Sprecher Matthias Quaritsch, der allerdings noch auf die schriftliche Begründung wartet. Der Richter sei der Meinung gewesen, dass man „im Einzelfall prüfen müsse“, ob der Versteigerungspreis für ein Produkt stark unter dem eigentlichen Preis liege.

„Genau diese Einzelfallprüfung ist aber in der Realität nicht möglich“, so Quaritsch. Nach seinen Angaben werden Monat für Monat bis zu 15.000 Produkte im Gesamtwert von zwölf Millionen Mark versteigert. Angeboten würden rund um die Uhr mehr als 180.000 einzelne Posten.
Nutzer von Online-Auktionen bräuchten sich wegen des Urteils keine Sorgen zu machen, es werde sich „auf die Praxis nicht auswirken“, so der Ricardo-Sprecher. Die Möglichkeit, ein Produkt zu einem Zehntel des eigentlichen Preises zu erwerben, sei in der Regel gering, und „die Geschäfte, die zustande kommen, sind und bleiben Geschäfte“. Er rechnet damit, dass der enttäuschte Ricardo-Kunde in die Revision gehen wird.

Ebenso unbeeindruckt wie Ricardo scheinen die Börsianer über das Münsteraner Urteil zu sein: Der Kurs des Papiers setzte seinen Höhenflug am Freitag fort und stieg um weitere acht Prozent auf rund 170 Euro.

Kontakt:
Ricardo-Hotline, 0800/7422736

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