Todesurteil gegen chinesischen Hacker bestätigt

Volksgericht lehnt in der Berufung Abmilderung der Strafe ab

Rund ein Jahr nach seiner Verurteilung lehnte das Volksgericht in Jiangsu im Osten Chinas die Berufung des Hackers Hao Jingwen ab. Damit hat das damals gefällte Todesurteil Gültigkeit. Haos Bruder Hao Jinglong erhielt statt des Todesurteils eine lebenslängliche Haftstrafe, da ihm ein Geständnis angerechnet wurde.

Die Brüder hatten in 16 Filialen der Industrial and Commercial Bank of China Konten eröffnet und bei einem darauf folgenden Einbruch ein Gerät installiert, das ihnen das Umbuchen großer Summen auf diese Konten erlaubte. Sie hätten auf diese Weise insgesamt 720.000 Yuan (rund 110.000 Mark) einstreichen können, berichtete die chinesische Tageszeitung „Wenhui“ vor einem Jahr. Davon ausgegeben haben die Verurteilten 260.000 Yuan (etwa 53.000 Mark).

Hinrichtungen erfolgen in China meist durch Genickschuß, an einigen Orten auch durch eine Giftspritze.

Themenseiten: Business

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Todesurteil gegen chinesischen Hacker bestätigt

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *