T-Online wegen Werbung abgemahnt

Online-Dienst hat inzwischen Unterlassungserklärung unterschrieben

T-Online hat wegen irreführender Werbung eine Abmahnung von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs erhalten. Das erklärte der Hauptgeschäftsführer der Bad Homburger Zentrale, Reiner Münker, gegenüber ZDNet.

„Wir halten die Anzeigekampagne, die T-Online in der vergangenen Woche startete, für irreführend“, so Münker. Der Online-Dienst hatte in seiner Werbung „3 Monate T-Online zum Nulltarif“ angepriesen und dabei verschwiegen, daß zum einen Telefongebühren anfallen, zum anderen eine mindestens einjährige Vertragsbindung mit dem vermeintlichen Gratis-Angebot verknüpft ist.

Die Telekom-Tochter hat deshalb vor kurzem eine Unterlassungserklärung unterschrieben, so der Hauptgeschäftsführer. Die Intiative zur Abmahnung sei in erster Linie nicht von Konkurrenten des größten deutschen Online-Dienstes, sondern von Verbrauchern gekommen, erklärt Münker: „Bei uns gingen mehrere Beschwerden von Privatpersonen ein, die sich durch die Anzeige in die Irre geführt sahen.“

T-Online ließ sich jedoch nicht dazu bewegen, die Kampagne abzubrechen: Auch heute noch schaltete das Unternehmen in mehreren deutschen Tageszeitungen Anzeigen mit dem „Null-Tarif“-Slogan. Allerdings wird jetzt in einer winzigen Unterzeile erklärt, daß auch während der ersten drei Monate 3 Pfennig Telefongebühr pro Minute und später eine monatliche Grundgebühr von 19,90 Mark (T-Online pro) anfallen.

Auch T-Online Konkurrent AOL ist in letzter Zeit wegen teilweise irreführender Werbung in die Schlagzeilen geraten: Der Online-Dienst hatte vor kurzem mit einem „50-Stunden-Gratistest“ geworben und verschwiegen, daß auch hier Verbindungsgebühren anfallen (ZDNet berichtete).

Kontakt:
T-Online Info-Hotline, 0800/3305700
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Tel.: 06172/12150

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