AOL schon wieder verklagt

"50 Stunden-Gratistest"-Kampagne ist irreführend

Der Münchner Internet Service Provider Addcom hat eine einstweilige Verfügung gegen AOL (Börse Frankfurt: AOL) erwirkt. Anlaß hierfür ist die aktuelle Werbekampagne, in der AOL mit der Aussage wirbt: „Neukunden können in den ersten 30 Tagen 50 Stunden lang gratis im World Wide Web surfen.“

Das Landgericht München I hält nach Angaben von Addcom die Formulierung „50-Stunden-Gratistest“ für „irreführend“. Der Online-Dienst erwähne mit keinem Wort, daß die tatsächliche Ersparnis nur 9,90 Mark betrage und ab 1. Oktober für die 50 Gratisstunden Verbindungsgebühren in Höhe von 117 Mark sowie eine Einwahlgebühr von 6 Pfennig pro Verbindungsaufbau anfallen.

Erst in den vergangenen Wochen hatte AOL bereits mehrere einstweilige Verfügungen gegen seine Werbeaussage „Internet zum Festpreis“ erhalten, da neben der monatlichen Grundgebühr noch zusätzliche, von der Nutzungsdauer abhängige Verbindungsentgelte berechnet werden.

Der AOL-Sprecher Alexander Adler sagte, man habe sich unabhängig von diesem Urteil entschieden, „die zweite Stufe“ der Werbeaktion zu zünden. Von nun heiße der Slogan „Internet-Nutzung ohne Limit“.

Kontakt: Addcom, Tel.: 0180/5225540; AOL-Hotline Deutschland, Tel.: 01805/313164

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