Landgericht Berlin entscheidet gegen Teleflash

Was passiert mit den eingezahlten Geldern?

Die Berliner Telefongesellschaft Teleflash bleibt wohl für immer offline. Teleflash darf keine werbefinanzierten kostenlosen Telefongespräche mehr anbieten. Das hat das Berliner Landgericht entschieden. Geklagt hatte der Verbraucherschutzverein Berlin (ZDNet berichtete). Dieser sah in der Telefonwerbung eine unzulässige Belästigung der Angerufenen. Telefonwerbung ist in Deutschland unzulässig.

Die Firma wollte kostenlose Telefongespräche anbieten, dafür mußten die Kunden Werbeeinblendungen hinnehmen und eine Anmeldegebühr von 38 Mark bezahlen.

Was jetzt mit dem Geld passiert, ist unklar. Teleflash-Rechtsanwalt Kurt Mitzkus sagte gegenüber ZDNet: „Wir müssen das schriftliche Urteil abwarten, um zu entscheiden, wie es weitergeht.“ Sollte das Unternehmen schließen, müßte man „sehen, was von dem Geld noch übrig ist und ob es an die Kunden ausgekehrt wird“. Denn schließlich hätten auch die Mitarbeiter, Büroräume und die technische Plattform bezahlt werden müssen. Wenn sich der Rechtsstreit noch hinziehen sollte, will Teleflash die Entscheidung bis zum endgültigen Urteil vertagen.

Der Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins wollte vor einer Stellungnahme das schriftliche Urteil abwarten.

Rechtsanwalt Mitzkus bearbeitet zentral alle Anfragen auf Rückerstattung, bestätigte die Anwaltskanzlei gegenüber ZDNet. Kunden sollten ihre Forderungen an die Faxnummer 02132/931431 senden. „Damit unser Büro nicht lahmgelegt wird, bitten wir um schriftliche Meldungen“, sagte Mitzkus.

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