Gericht verbietet Virtual Game Station

Sony siegt - vorläufig / Aber: Bleem darf weiterverkauft werden

In einer 28seitigen Urteilsbegründung legte Bezirksrichter Charles Legge aus San Francisco gestern fest, daß Connectix den Verkauf seines 50 Dollar teuren Emulators für Apples G3-Rechner, die Virtual Game Station, einstellen muß. Das Programm ermöglicht es, Videospiele für die Sony Playstation auch auf G3-Macintosh-Rechnern laufen zu lassen. Connectix President Roy McDonald kündigte umgehend an, er werde in Revision gehen.

Damit kam das Gericht einer Aufforderung von Sony Computer Entertainment nach, die einen Verkaufsstop der Mac-Version der emulierten Spielekonsole Playstation in der Version 1.2 gefordert hatte. Produkte, die bereits ausgeliefert wurden, dürfen noch verkauft werden, auch Updates für ältere Versionen können über die Web-Site des Unternehmens nachbestellt werden.

Nachdem Sony im Januar eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung eingereicht hatte, brachte die Firma die neue Version 1.1 der umstrittenen Software auf den Markt. Anfang Februar hatte dann ein kalifornisches Gericht Sonys Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den weiteren Vertrieb der Virtual Game Station abgelehnt.

Die Virtual Game Station ist kompatibel zu allen G3-Systemen inklusive Powerbooks und „iMacs“, allerdings nicht zu älteren Macintosh-Rechnern mit G3-Upgrade-Karten. Connectix hatte das Programm erstmals im Januar auf der Fachmesse Macworld Expo in San Francisco vorgestellt und anschließend umgehend alle Kopien verkauft.

Aber seltsam: Der Sprecher der Softwarefirma Bleem, Glenn Kelly, teilte mit, ein anderes Gericht in San Francisco habe gerade eine Klage von Sony gegen den Bleem-Playstation-Emulator zurückgewiesen. Dieser Emulator für Windows-Betriebssysteme darf weiter verkauft werden.

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