Dmmv: Werbe-E-Mails nur mit Einverständnis

Neue Forderung des Multimediaverbandes

Der Deutsche Multimedia Verband (Dmmv) will sich nun beim Europäischen Parlament und dem Rat dafür einsetzen, daß Werbe-E-Mails nur an Nutzer versandt werden dürfen, die sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben (das sogenannte „opt-in“-Verfahren). Die EU diskutiert gerade einen Richtlinienentwurf zum elektronischen Geschäftsverkehr.

Die vom Dmmv vorgeschlagene Regelung respektiere die Selbstbestimmung des Nutzers und fördere die Akzeptanz und Wirkung von E-Mail-Werbeaussendungen, so der DMMV.

Der Verband fordert:

  • Werbeemails dürfen nur an Nutzer versandt werden, die sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben, E-Mails vom aufgeführten Anbieter beziehungsweise von der benannten Liste empfangen zu wollen.
  • Der Eintrag durch den Nutzer muß vom Betreiber des List-Servers durch eine Begrüßungs-E-Mail an den neuen Teilnehmer bestätigt werden.
  • Die daraufhin versandten E-Mails müssen mit dem Namen der Mailing-Liste im Betreff gekennzeichnet sein.
  • In der Begrüßungs-E-Mail muß die Prozedur des Austragens beschrieben sein. Nutzer, die sich unter Verwendung des entsprechenden Textes aus der Liste austragen, müssen aus dieser Liste binnen 24 Stunden gelöscht werden.
  • Der Urheber der Werbeaussendung muß kenntlich sein („Impressumspflicht“ mit vollständigem Namen, Rechtsform, postalischer Adresse, URL und E-Mail sowie mit allen Pflichtangaben für Geschäftsdrucksachen nach dem im Herkunftsland gültigen nationalem Recht).

Kontakt: Dmmv, Tel.: 0211/852860

Themenseiten: Telekommunikation

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Dmmv: Werbe-E-Mails nur mit Einverständnis

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *