Telekom muß Kabelgebühren angleichen

Regulierungsbehörde stellt Preisdiskriminierung fest

Die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) muß bei den Gebühren für die Einspeisung von TV-Sendern ins Telekom-Kabelnetz nachbessern. Das hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in einer „nachträglichen Entgeltregulierung“ entschieden. Zahlreiche Sendeanstalten hatten sich beschwert, darunter ARD, ZDF, RTL, Arte, Eurosport, 3Sat, TV5 sowie mehrere Regionalsender.

Die Behörde hatte einen „Preishöhenmißbrauch“ nicht festellen können, die bestehende Preisdiskriminierung müsse jedoch abgestellt werden. So seien zum Beispiel bisher die Gebühren für die Einspeisung von Programmen aus terrestrischen Sytemen oder aus Satellitenübertragung unterschiedlich.

Die Telekom hat nun neun Monate Zeit, die beanstandeten Gebühren anzupassen. Künftig müssen alle Programmveranstalter gleich behandelt werden, entschied die Regulierungsbehörde.

Kontakt: Deutsche Telekom, Tel.: 0228/1810; Regulierungsbehörde, Tel.: 0228/149921

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